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Pacht

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Prüfung Pachtsache + Meldung an Pächter

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Verpächter hat gemäss OR 299a Obliegenheiten bei der Rücknahme des Pachtgegenstandes:

  • Prüfung der Pachtsache
    • Bei der Rückgabe muss der Verpächter den Zustand der Sache prüfen
  • Mängelrüge
    • Der Verpächter hat Mängel, für die der Pächter einzustehen hat, diesem sofort zu melden
  • Mängelrüge-Versäumnis
    • Versäumt der Verpächter die sofortige Mängelrüge, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren
  • Spätere Mängel-Entdeckung
    • Entdeckt der Verpächter solche Mängel später, so muss er sie dem Pächter sofort melden.

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