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Pacht

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Pachtzinsanpassung an veränderte Verhältnisse

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pachtzinsanpassung allgemein

„Ändert der Bundesrat die Ansätze für die Bemessung des zulässigen Pachtzinses, so kann jede Partei die Anpassung des vereinbarten Pachtzinses auf das folgende Pachtjahr verlangen.“ (LPG 10)

Pachtzinsanpassung bei Ertragswertänderung

Wird der Wert eines verpachteten Gewerbes oder Grundstücks infolge eines Naturereignisses verändert, gilt folgendes (LPG 11):

Veränderungs-Ursachen

  • Bodenverbesserungen
  • Vergrösserung der Fläche
  • Verminderung der Fläche
  • Neu- oder Umbauten
  • Abbruch eines Gebäudes
  • Stilllegung eines Gebäudes
  • anderer Umstände dauernd verändert

Voraussetzungen

  • Dauernde Veränderung
  • Änderung der Pachtzinsgrundlagen
    • Naturereignis
    • Änderung der allgemeinen Grundlagen für die Schätzung des Ertragswerts

Rechte jeder Partei (Verpächter und/oder Pächter)

  • Begehren auf Ertragswert-Neufestsetzung

Anpassungszeitpunkt

  • Pachtzins-Anpassung auf Beginn des folgenden Pachtjahres

Anpassung anderer Vertragsbestimmungen

„Jede Partei kann verlangen, dass andere Vertragsbestimmungen an veränderte Verhältnisse angepasst werden, wenn der Vertrag für sie unzumutbar geworden ist.“ (LPG 12)

Pachtzinsnachlass

Der Pächter kann unter bestimmten Voraussetzungen eine temporäre Pachtzinsreduktion verlangen (LPG 13):

Veränderungsursachen

  • Ausserordentlicher Unglücksfall
  • Naturereignis

Voraussetzungen

  • Rückgang des gewöhnlichen Ertrags
    • wegen eines ausserordentlichen Unglücksfalles
    • wegen eines Naturereignisses
  • beträchtlicher Ertragsrückgang
  • vorübergehende Situation

Pächterrecht

  • Recht des Pächters, ein Reduktionsbegehren zu stellen

Reduktionsmass

  • Angemessene Pachtzinsherabsetzung

Reduktion auf Zeit

  • Pachtzinsherabsetzung für eine bestimmte Zeit

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