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Pacht

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Grundsätze

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vertragliche Regelungen

Gemäss LPG 35a kann vereinbart werden, dass der Pachtzins wie folgt geleistet werden kann:

Pachtzins

  • in Geld
  • in einem Teil der Früchte (Teilpacht)
  • in einer Sachleistung

Teilpacht

  • Recht des Verpächters an den Früchten
    • nach Ortsgebrauch, wenn nichts anderes vereinbart wurde

Nebenkosten

  • Tragungspflicht des Pächters
    • soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben

Weiterführende Informationen

Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

Der Pachtzins unterliegt der behördlichen Kontrolle (LPG 36).

Für die Bemessung des Pachtzinses ist zu berücksichtigen:

Pachtzinsmass

  • Kein Übersteigen des zulässigen Masses

Zuständigkeit

  • Bundesrat

Bemessungskriterien

  • Sätze für die Verzinsung des Ertragswerts
  • Sätze für die Abgeltung der Verpächterlasten
  • Zuschlag für die allgemeinen Vorteile

Pflicht zur Anrechnung an den Pachtzins

  • Naturalleistungen
  • andere vereinbarte Nebenleistungen

überwiegend landwirtschaftliche Pacht

  • Berücksichtigung der Zahlungen für
    • (Mit-)Mietsache
    • Nichtlandwirtschaftliche Pachtgegenstand

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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