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Pacht

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Pachtübertragung

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt OR 263 sinngemäss (OR 292), d.h. eine Pachtübertragung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Schriftliche Zustimmung des Verpächters
  • Zustimmungsverweigerung des Verpächters nur aus wichtigem Grund
  • Eintritt des Dritten anstelle des Pächters in das Pachtverhältnis bei Verpächter-Zustimmung
  • Befreiung des Pächters von seinen Verpflichtungen beim Eintritt des Dritten
  • Solidarische Weiterhaftung des Pächters mit dem Dritten bis zur Beendigung des Pachtverhältnisse, längstens jedoch für 2 Jahre

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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